Frank Schäffler

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Senneverkehr bleibt auch weiterhin stark eingeschränkt

Wie die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des heimischen FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler antwortet, bleiben die Sperrzeiten für den Autoverkehr auf der Ringstraße des Truppenübungsplatzes Senne weiter beschränkt.

Das Verteidigungsministerium machte in seinem Antwortschreiben deutlich, dass die Entscheidungshoheit nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den britischen Streitkräften liege. Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministerium der Verteidigung, Thomas Silberhorn, wörtlich: „Es obliegt den britischen Streitkräften zu entscheiden, ob, wann und wie oft sie den Truppenübungsplatz Senne im Rahmen der in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Schießzeiten nutzen und wie oft dafür Sperrzeiten eingerichtet werden müssen.“

Auch die britischen Streitkräfte äußerten sich zu der Erweiterung der Sperrzeiten, auf bis zu 50 Wochen im Jahr, und begründeten die Maßnahme mit zunehmenden Übungsbetrieb. Dies würde zu einem erhöhten Risiko für die Bevölkerung führen, denn auch die Einschätzung der Risikolage ist den NATO-Truppen überlassen.

30km beträgt der Umweg, den die Autofahrer während der Sperrzeiten in Kauf nehmen müssen.  Auch deshalb bildete sich die Bürgerinitiative „Schlangen 4.0“, denn wenn die 50 Wochen komplett genutzt werden würden, wäre eine Nutzung der Verbindungsstraße zwischen Schlangen und Augustdorf nicht mehr möglich.

FDP-Bezirksvorsitzender OWL Frank Schäffler fordert eine einvernehmliche Lösung für den Konflikt: „Die Senne ist nicht nur ein Trainingsgelände, sondern auch ein Naturparadies und eine wichtige Abkürzung für Pendler zwischen dem Raum Lippe und Paderborn. Ein Geben und Nehmen ist deshalb unbedingt notwendig.“ Schäffler schlägt deshalb ein gemeinschaftliches Nutzungskonzept vor, wie es dies in der Sennevereinbarung bereits seit 1989 zwischen Kreisen, Bundesfinanzverwaltung, den betroffenen Gemeinden und den Britischen Streitkräften gab.

Die Antwort auf die Schriftliche Frage können Sie hier einsehen: Antwort BMVg zu SF 4_124

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