Auf dem 74. Bundesparteitag der Freien Demokraten brachte Frank Schäffler gemeinsam mit weiteren Delegierten erfolgreich folgenden Antrag ein:
Der ursprüngliche Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht exemplarisch für die falsche Klima- und Energiepolitik der Grünen: Dogmatische Vorfestlegungen auf einzelne Technologien, planwirtschaftliche Regelungswut bis ins Detail und ignorante
Überforderung der Betroffenen. Eine solche Politik erzeugt unnötig hohe volkswirtschaftliche Kosten der CO2-Vermeidung und fehlende Akzeptanz bei den Menschen. So wird aus Deutschland kein Vorbild beim Klimaschutz, sondern ein abschreckendes Beispiel.
Die FDP begrüßt daher die bereits in der Ressortabstimmung erreichten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. So wird es richtigerweise kein zusätzliches
Betriebsverbot für Bestandsheizungen geben. So wird es richtigerweise die Zulassung von verschiedenen Technologien geben wie beispielsweise H2-Ready-Heizungen oder Solarthermie. So wird es von Kleinvermietern und Eigenheimbesitzern kein umfassendes Gebäudemanagement geben, wie es für
Wohnungsgesellschaften üblich ist.
Die Transformation der Energieversorgung in Deutschland hin zur Klimaneutralität ist uns wichtig. Sie muss aber bezahlbar bleiben und durch Anreize und Hilfen erreicht werden. Guido Westerwelle hat einmal formuliert: „Bezahlbare Energie ist der Brotpreis des 21. Jahrhunderts“. Unser Instrument, um die Klimaziele zu erreichen, ist ein sektorübergreifender europäischer Emissionshandel. Dieser kann durch Förderprogramme unterstützt werden. Verbote lehnen wir als Instrument ab.
Die FDP bittet daher die Bundestagsfraktion, sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag für folgende Grundsätze einzusetzen:
- CO2 vermeiden statt Paragraphendschungel:
Für den Gebäudesektor wollen wir die Klimaschutzziele primär über den Emissionshandel mit Pro-Kopf-Klimageld erreichen und nicht über detaillierte, sich auf einzelne Technologien beziehende ordnungsrechtliche Eingriffe. Marktwirtschaftliche Steuerungsinstrumente sind einer zentralstaatlich vorgegebenen Technologiemikroplanung immer überlegen. - Fördern statt überfordern:
Statt auf kurze Frist Millionen von Eigentümerinnen und Eigentümern zu enormen Ausgaben zu zwingen, wollen wir innovative Gebäudetechnik durch finanzielle Anreize fördern. Nur so schaffen wir Akzeptanz für Klimaschutz. Auch der Ausbau der Fernwärmenetze in den Kommunen sollte gefördert werden. Vermieterinnen und Vermieter dürfen nicht mit Modernisierungskosten alleingelassen werden, die ihnen aufgrund der verschärften Vorgaben des GEG entstehen. Darum werden wir die absolute Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen des § 559 Abs. 3a BGB – auch im Hinblick auf die seit 2018 erheblich gestiegene Inflation – überprüfen und angemessen anheben. - Eigentum respektieren:
Bevor der Staat den Bürgerinnen und Bürgern detaillierte Vorgaben für ihre Heizungskeller macht, muss er Erfolgsbedingungen einer klimafreundlichen technischen Infrastruktur schaffen. Städte und Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, jetzt schnell eine kommunale Wärmeplanung entwickeln zu können und ein Gesamtplan für das breitflächige Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft muss jetzt schnell entwickelt werden. Schwerwiegende und verpflichtende Eingriffe in das private Eigentum der Bürgerinnen und Bürger verbieten sich grundsätzlich.