Derzeit werden Finanzanlagenvermittler noch durch die Gewerbeämter bzw. die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Im Jahr 2017 ließ die Bundesregierung verlauten: „Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Aufsichtszuständigkeiten zu verändern“ (Bundestagsdrucksache 18/11337). Im Juli 2019 legte das Bundesministerium der Finanzen dann allerdings ein Eckpunktepapier über die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. „Die Finanzierung der Beaufsichtigung soll durch Gebühren für Erlaubnisse, Erstattung entstandener Prüfungskosten und eine Umlage erfolgen“ (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2019-07-24-eckpunkte-finanzanlagenvermittler-bafin.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte vor diesem Hintergrund die Bundesregierung. Die Antwort liegt nun vor. Sie kann unter diesem Link angesehen werden: Stellen- und Etataufwuchs bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zuge der geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern