Frank Schäffler

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Unternehmen am Pranger

(Foto: Ludwig Erhard; Eric Koch / National Archief; (CC BY-SA 3.0 NL) auf Wiki Commons)

Es gibt vieles, was man am Koalitionsvertrag von Union und SPD kritisieren kann. Es sind der mangelnde Mut, die fehlende Perspektive und die Reformunfähigkeit, die man mit Recht bemängeln muss. Aber eigentlich ist es das Bild, das von Bürgern und Unternehmen gezeichnet wird, das besonders entlarvend ist. Es ist das Bild des fürsorglichen Staates, der seine Untertanen an die Hand nimmt, ihnen die Lebensrisiken abnehmen und sie behüten und beschützen will. Die Koalitionäre behandeln die Bürger eigentlich wie Schafe. Sie dürfen ab und zu blöken, aber ansonsten werden sie regelmäßig geschoren und eingehegt.

Wer sich nicht benimmt, wird an den Pranger gestellt. So heißt es im Koalitionspapier:  „Wir unterstützen eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon.“ Es mag inzwischen wohlfeil sein auf die Internetgiganten einzuprügeln. Doch ist es nicht bezeichnend, wenn hier allein US-Konzerne aufgeführt werden? Wenn die angehende Koalition schon Unternehmen wegen ihrer Steuerpraxis kritisiert, dann sollte sie doch erstmal vor der eigenen Haustüre kehren. Der Staatskonzern Airbus hat seinen Unternehmenssitz nicht deshalb in das niederländischen Leiden verlegt, weil dort die Innenstadt so schön ist oder der Käse so gut schmeckt, sondern weil der Konzern das attraktive niederländische Steuerrecht anwendet, um seine Steuerlast geschickt auf nahe Null zu drücken.

Doch sei es drum, das Steuerrecht leidet letztlich unter dem Anspruch der Einzelfallgerechtigkeit, das von der künftigen Koalition weiter verschlimmbessert wird.  Die Koalition erkennt eine vermeintliche Ungerechtigkeit und versucht diese detailreich im Steuerrecht anzupassen. Diesen Wettlauf gegen die Steuerabteilungen der Konzerne ist letztlich ein Hase-Igel-Spiel, das immer zu Lasten der kleineren und mittleren Unternehmen geht, die sich keine großen Steuerberatungskanzleien oder Abteilungen im Unternehmen leisten können oder wollen, sondern anschließend mit dem dann noch komplizierten Steuerrecht leben müssen.

Ein gerechtes Steuerrecht sähe anders aus. Es würde nicht auf den Einzelfall, auf groß oder klein, auf die Herkunft des Unternehmens oder sein Geschäftsmodell schauen. Ein gerechtes Steuerrecht würde allgemeine, abstrakte Regel schaffen, die für alle gleich sind. Dieser Anspruch müsste Leitbild für das Steuerrecht sein. So ein Steuerrecht würde auch Lobbyinteressen aushebeln. Mittelständler können sich meist teure Vertretungen in der Hauptstadt nicht leisten, sondern nur die großen Konzerne.

Daher sollten insbesondere CDU und CSU Ludwig Erhards „Wohlstand für alle“ hernehmen. Darin schreibt Erhard sehr eindrücklich über die Sonderinteressen in der Politik: „Das Nachgeben gegenüber einzelnen Forderungen bestimmter Wirtschaftskreise verbietet sich auch wegen der Interdependenz allen wirtschaftlichen Geschehens. Jede einzelne Maßnahme in der Volkswirtschaft hat Fernwirkungen auch in Bereichen, die von den Aktionen gar nicht betroffen werden sollten, ja von denen niemand bei flüchtiger Beobachtung glauben möchte, dass sie von den Ausstrahlungen berührt werden.“ Hier gilt es anzusetzen, wenn man den Anspruch hat, Wohlstand für alle zu ermöglichen.

 

Dieser Artikel erschien zuerst auf der Internetseite der Ludwig-Erhard-Stiftung.

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