Von Februar bis April 2019 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Leerverkaufsverbot für Wirecard verhängt. Es war das erste Mal, dass die BaFin ein solches Leerverkaufsverbot für die Aktien eines einzelnen Unternehmens ausgesprochen hat. Die BaFin gab als Begründung an, dass die Preisentwicklung der Wirecard-Aktie (Reduzierung der Marktkapitalisierung um teils etwa 40 Prozent) aufgrund von Medienberichten „eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland oder in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten“ darstellt (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_190218_leerverkaufsmassnahme.html). Die BaFin erstattete Anzeige gegen Journalisten der „Financial Times“ wegen des Verdachts der Marktmanipulation. In einem Artikel der „Financial Times“ wird die Vermutung geäußert, dass in Wahrheit Mitarbeiter der Wirecard AG kursrelevante Informationen an Shortseller weitergegeben haben (https://www.ft.com/content/745e34a1-0ca7-432c-b062-950c20e41f03).
FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte dazu die Bundesregierung. Diese rechtfertigt in ihrer Antwort das Leerverkaufsverbot. „Die BaFin hat mit ihrem Leerverkaufsverbot und der Anzeige der FT-Journalisten leider das komplett falsche Signal gesendet. Tausende Kleinanleger und Banken vertrauten so weiter in die Seriosität der Wirecard AG. Dass sowohl die Bundesregierung als auch die BaFin ihre Fehler weiter verteidigen, anstatt personelle und strukturelle Konsequenzen zu ziehen, ist bezeichnend“, kommentiert Schäffler die Antwort der Bundesregierung.
Die Kleine Anfrage nebst Antwort der Bundesregierung kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/232/1923268.pdf