Vereinbarkeit eines Provisionsdeckel für die Vermittlung von Lebensversicherungen mit dem Grundgesetz und dem europäischen Recht

Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben einen Provisionsdeckel für die Vermittlung von Lebensversicherungen (Bundestagsdrucksache 19/3424). Die Verfassungs- und Europarechtskonformität des geplanten Provisionsdeckels ist jedoch umstritten. So haben Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski Gutachten zu der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und dem europäischen Recht vorgelegt und eine Deckelung für verfassungs- und europarechtswidrig befunden.

FDP-Finanzexperte Frank Schäffler befragte dazu die Bundesregierung. Diese drückt sich jedoch komplett um eine Antwort. „Die Bundesregierung sollte endlich die vielen europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken offen benennen. Erst wenn die Fragen zur Verfassungswidrigkeit abschließend geklärt sind, lässt sich über den Rest streiten. So oder so meine ich allerdings, dass der Provisionsdeckel den unterschiedlichen Vertriebswegen im Versicherungsvertrieb nicht ausreichend Rechnung trägt. Zwar lässt der Gesetzentwurf eine Erhöhung bei Qualitätsverbesserungen zu, jedoch ist dies ein bürokratisches Werk, das die Produkte indirekt teurer macht“, so Schäffler zur Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage.

Dies kann unter folgendem Link eingesehen werden: Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drucksache 19/8401

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