Frank Schäffler

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Verlustverrechnung bei der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter und im Handel mit Termingeschäften

Die derzeitigen und zukünftigen Projektionen auf die Kapitalertragssteuer sind von besonderem Interesse, das zeigt die aktuelle Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler. In Zeiten der Corona-Epidemie wird die Bundesregierung stark nach unten korrigieren müssen. Ebenso interessant ist in dem Kontext die Neuregelung zur Verlustrechnung, welcher der Schwerpunkt der Anfrage ist: Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird die Verrechnung von Verlusten aus der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen und der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter auf 10 000 Euro begrenzt.

Dies dürfte im Zuge der Corona-Krise vermehrt der Fall sein. Trotzdem plant die Bundesregierung keine Änderungen in diesem Bereich. (Frage 4)

Die Anfrage zum Solidaritätszuschlag geht in die gleiche Richtung. Die Steuerschätzungen für 2020 und 2021 (Frage 1) werden sich nicht mehr halten lassen. Gleichzeitig wird der Soli weiterhin auf Kapitalertrag und Körperschaftssteuern bezahlt. So könnten insgesamt knapp 6 Millionen Personen weiterhin den Soli zahlen (IW Schätzung in Frage 5).

Frank Schäffler ist aufgrund der Antworten der Bundesregierung sicher: „Wenn die Bundesregierung jetzt noch die Aktienstrafsteuer einführt, vergrault sie die Aktionäre endgültig.“

Die Kleinen Anfragen können Sie hier einsehen: Kleine Anfrage – Verlustrechnung & 1918644

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