Bild: Deutscher Bundestag – German Parliament. Mark Hillary. (CC BY 2.0) von Flickr.
Die Europäische Kommission hat am 24. Mai 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung „über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ (COM (2018) 353) vorgelegt. Der Vorschlag der Kommission soll vor allem einheitliche Kriterien dafür schaffen was „grün“ bzw. „nachhaltig“ ist. Diese sogenannte Nachhaltigkeitstaxonomie soll u. a. dazu dienen, dass „ESG-Faktoren“ (Environment, Social, Governance) verstärkt in Investitions- und Beratungsprozesse mit einbezogen werden.
Frank Schäffler initiierte hierzu folgende Kleine Anfrage.