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Warburg: Jeder vierte Fernverkehrszug ist unpünktlich – FDP fordert teilweise Fahrpreiserstattung ab 30 Minuten Verspätung

Jeder vierte Fernverkehrszug, der in Warburg Halt macht, kommt verspätet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des heimischen FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor. So lag die Pünktlichkeitsquote für ICE, IC und EC in Warburg im August 2019 bei 72,4%. Im Mai 2019 lag dieser Wert noch bei 78,6%. Die FDP-Bundestagsfraktion hat daher einen Antrag eingebracht, der unter anderem eine teilweise Fahrpreiserstattung ab 30 Minuten Verspätung eines Zuges vorsieht. „Dies wäre ein enormer finanzieller Anreiz für die Bahn, pünktlicher zu werden“, ist Schäffler überzeugt.

 Die Bahn erfasst die Unpünktlichkeit eines Zuges, wenn er mindestens sechs Minuten Verspätung aufweist und auch das ist meist schon genug, um den eng getakteten Anschluss zu verpassen. „Die Werte sind absolut unbefriedigend. Wenn mehr Menschen für das Bahnfahren gewonnen werden sollen, müssen sich der Service und die Kundenfreundlichkeit verbessern“, fordert Frank Schäffler.

 Die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr werden in Deutschland und der Europäischen Union (EU) gegenwärtig in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geregelt. Diese trat Ende 2009 in Kraft und sieht für alle Fahrgäste in Europa das gleiche Maß an Informationen, Unterstützung und Schutz bei

Bahnreisen vor. Auf dieser Grundlage wird Fahrgästen momentan ein Viertel der Reisekosten erstattet, wenn sie später als eine Stunde am Ziel eintreffen. Ab einer Verspätung von 120 Minuten werden derzeit 50 Prozent der Kosten erstattet. Nach den Vorstellungen der Liberalen sollen Fahrgäste im Eisenbahnverkehr künftig bei Verspätungen ab 30 Minuten bis 59 Minuten 25 Prozent, bei Verspätungen zwischen 60 Minuten und 89 Minuten 50 Prozent, bei Verspätungen von 90 Minuten bis zu 119 Minuten 75 Prozent und bei Verspätungen ab 120 Minuten den kompletten Fahrpreis als Entschädigung bekommen, gemessen an den Verspätungen am Zielort.

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