Frank Schäffler

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Wichtige Informationen zu Ostern

Foto: Lottie from Flickr (CC0 1.0)

Vieles in diesem Land ist geregelt. Auch Ostern. Zwar wird Ostern seit vielen Jahrhunderten gefeiert, aber dessen steuerliche Ausgestaltung ist wahrscheinlich erst mit der Einführung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie 2006 auf ein einheitliches Niveau gehoben worden. Gott sei Dank! Das ist wahrlich ein historischer Schritt. Wer hätte sich sonst „systematisch“ darüber Gedanken gemacht, wie mit frischen oder hartgekochten Eiern umzugehen ist. Warum nicht einfach, wenn es auch kompliziert geht. Dankbar muss man dem Bund der Steuerzahler sein, der hier immer wieder Licht ins dunkle Steuerdickicht bringt.

Also dann wollen wir mal „systematisch“ rangehen. Das Hühnerei aus dem Discounter wird mit 7 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Ist es dagegen hartgekocht, sind 19 Prozent fällig. Ist es jedoch ein frisches Hühnerei vom Bauern nebenan, dann fallen 10,7 Prozent an. Hätte ich nicht 3 sondern nur 2 Hühner in meinem Garten und würde die 7 Eier pro Woche verkaufen, dann fiele 0 Prozent Mehrwertsteuer an. Doch weit gefehlt, wenn man meint, hier sei der Steuerwahnsinn schon zu Ende. Besteht das Osterei aus Schokolade, fallen 7 Prozent Mehrwertsteuer an. Sind diese aus Holz oder Papier, dann sind es wieder 19 Prozent. Ist es ein Kinder-Überraschungsei einer bekannten Marke aus Italien, dann handelt es sich um einen Kombinationsartikel, der wiederum mit 7 Prozent besteuert wird. Wer es sich anders überlegt und keine Eier färben will, sondern morgens ein Rührei machen will, sollte sich das vorher überlegen. Rühreier werden mit 7 Prozent besteuert. Gut, dass die Fürsorgepflicht des Staates sich auch auf den Gesundheitszustand der Bürger richtet. Der Paternalismus zieht nicht an Ostern vorbei. Schon deshalb besteuert Vater Staat faule Eier generell mit 19 Prozent. Selbst an solchen Feiertagen muss man sich mit der Frage beschäftigen, warum es nicht gelingt, die Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer zu beseitigen und den allgemeinen Satz auf dann 16 Prozent zu reduzieren …

Und auch die Arbeitnehmer müssen bluten. Wer Ostersonntag arbeiten muss, hat Pech. Es gibt keinen Feiertagszuschlag für ihn oder sie. Es sei denn, der Arbeitsort ist in Brandenburg. Dann hat man Glück gehabt, denn dort ist Ostersonntag ein gesetzlicher Feiertag. In der Backwarenindustrie macht das schon mal einen Zuschlag von 175 Prozent statt dem üblichen 75 prozentigen Zuschlag an einem normalen Sonntag aus. Schön, dass der Karfreitag und der Ostermontag wiederum gesetzliche Feiertage sind.

Wer Karfreitag feiern will, muss frühzeitig entscheiden, wo er es krachen lassen will. Brandenburg ist dafür völlig ungeeignet. Das weiß man eigentlich schon seit 2005, als Rainald Grebe sein Lied über Brandenburg veröffentlichte. Eine Hommage auf die Einsamkeit. Darin heißt es: „Es gibt Länder, wo was los ist; Es gibt Länder, wo richtig was los ist; und es gibt BRANDENBURG, BRANDENBURG. In BRANDENBURG ist wieder jemand gegen den Baum gegurkt!“ Seitdem weiß man auch, dass in Berlin was los ist: „Im Adlon ist Brad Pitt und der Washington, Denzel! Im Autohaus in Schwedt ist Achim Menzel! BRANDENBURG, BERLIN, HALELLUJA BERLIN, HALELLUJA BERLIN, alle wollen da hin!“

Grebe wußte, dass man in Berlin am Karfreitag bereits ab 21 Uhr auf die Piste gehen kann. Lediglich beim Kinobesuch machen die Berliner auch auf Spaßbremse. Das liegt nicht an den Berlinern selbst, sondern an der bundeseinheitlichen Regelung. Ein Hoch auf den Zentralismus! Hier ist es egal, in welchem Bundesland man wohnt oder ins Kino geht. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) legt seit vielen Jahren fest, welcher Film an stillen Feiertagen vorgeführt werden darf oder nicht. Für die Älteren unter uns hat die FSK in der Vergangenheit schon mal so Kracher wie „Top Gun“ oder „Police Academy“ auf die Rote Liste gesetzt.

Was lernen wir aus all dem? Die Freiheit des Einzelnen endet an der Kinokasse und in der Weite Brandenburgs – zumindest an Karfreitag.

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