Frank Schäffler

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Wirecard: BaFin hätte im Februar eingreifen müssen

Die Bundesregierung will nichts davon wissen, dass die BaFin, laut uns vorliegender Gutachten von Prof. Hennrichs und des Wissenschaftlichen Dienstes, eher hätte eingreifen müssen. Das geht aus der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rylewski auf die aktuelle Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Die Prüfungsbefugnis der BaFin bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses (§ 108 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Alternative 1 WpHG) setzt bereits nach dem Wortlaut der Norm voraus, dass die Prüfung auf erster Stufe abgeschlossen sein muss, da es erst dann ein Ergebnis der Prüfung geben kann.“ Jedoch hat die BaFin in den letzten 10 Jahren 72 Mal die zweite Stufe eröffnet und in nur 6 Fällen, weil „erhebliche Zweifel“ an der Richtigkeit der Prüfergebnisse bzw. an der ordnungsgemäßen Prüfung durch die Prüfstelle bestanden. Generell wird die zweite Stufe meistens nicht wegen erheblicher Zweifel eröffnet, sondern deswegen eröffnet, weil das Unternehmen mit dem Prüfergebnis nicht einverstanden war.

Prof. Hennrichs kommt zu dem Schluss, dass die BaFin, die nach gesetzlicher Vorgabe für die Bilanzkontrolle aller kapitalmarktorientierten Unternehmen zuständig ist, u.E. das Prüfverfahren auch bereits de lege lata noch vor Abschluss eines Verfahrens bei der DPR an sich ziehen oder es erst gar nicht an die DPR geben, sondern von vornherein selbst durchführen.

Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler fordert, dass die Verantwortlichen sich zu ihren Fehlern bekennen: „Der Finanzminister will mit seinem 10-Punkte-Plan von der eigenen Verantwortung ablenken. Tatsächlich hätte die BaFin im Februar 2019 den Fall an sich ziehen müssen und mit dem scharfen Schwert der Aufsicht reingehen müssen. Es ist schon fast peinlich, dass man sich hinter der DPR versteckt, die weder die personellen, noch die finanziellen und erst recht nicht die Eingriffsbefugnisse hatte, die man bei Wirecard gebraucht hätte. Die hat nur die BaFin.“

Die vollständige Kleine Anfrage, können Sie hier einsehen: Antwort – Bilanzkontrolle

 

 

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