Frank Schäffler

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Wirecard-Betrug muss aufgeklärt werden

Foto: Wirecard headquarters, Aschheim (49556187461).jpg – Wikipedia (CC BY-SA 4.0)

Vor Betrug ist man bekanntlich nicht gefeit. Das gilt für Wirtschaftsprüfer, Börsenplätze und auch für staatliche Aufsichtsbehörden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin. Der Fall des mutmaßlich größten Bilanzbetrugsskandals in der deutschen Nachkriegsgeschichte, die Wirecard AG in Aschheim, ist solch ein Fall. Über 20 Milliarden Euro Börsenkapitalisierung wurden innerhalb weniger Wochen vernichtet. Vorstände sind verhaftet worden, andere sind untergetaucht. Über den untergetauchten Vorstand Jan Marsalek werden wilde Geschichten über Geheimdienste, Geldwäsche und dessen Lebenswandel berichtet. All das ist geeignet, um eine schöne Vorlage für einen hollywoodreifen Wirtschaftskrimi zu liefern. Doch für viele Tausende getäuschter Anleger sind die entscheidenden Fragen: Wie konnte das passieren? Wie konnte dieser Fall so lange unentdeckt bleiben? Was haben die Wirtschaftsprüfer gemacht und was hat die BaFin unternommen? Dafür braucht es Antworten! Denn sonst wird dieser Fall zum Problem für den Finanzminister Olaf Scholz und die Regierung Merkel.

Immerhin rühmt sich diese Regierung, mit der BaFin eine der schlagkräftigsten Finanzaufsichtsbehörden der Welt zu haben. Doch die BaFin hat nichts gesehen, nichts gehört und nichts gesagt. Die von der Financial Times und anderen gegebenen Hinweise hat die BaFin über viele Jahre in guter Behördenmanier weitergereicht. Die Bilanzmanipulationsvorwürfe an die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hat dann 18 Monate gebraucht, um ein Zwischenergebnis zu präsentieren. Schon hier hätte der BaFin klar sein müssen, dass eine Prüfstelle mit 25 Personen und einem Prüfer für Wirecard niemals in der Lage ist, ernsthaft Bilanzmanipulationsvorwürfen nachzugehen. Die BaFin hätte spätestens im Februar 2019, als die Financial Times erneute Vorwürfe veröffentlichte, selbst die Untersuchungen an sich ziehen und jeden Stein bei Wirecard umdrehen müssen.  Heute sagt Olaf Scholz, die BaFin hätte nicht eingreifen können und dürfen. Dies ist nachweislich falsch. Sie hätte nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht nur eingreifen dürfen, sie hätte eingreifen MÜSSEN. Stattdessen hat Wirecard selbst ein halbes Jahr später eine Sonderprüfung der Bilanz 2018 veranlasst.

Und hier setzt sich der Skandal fort. Der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium Jörg Kukies traf sich am 5.11.2019 mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun. Bezeichnenderweise feierte Markus Braun an diesem Tag seinen 50. Geburtstag. Soviel Nähe zur Finanzindustrie gab es von einem Sozialdemokraten seit Gerhard Schröder nicht mehr.

Und auch die Kanzlerin Angela Merkel kommt nicht gut weg. Wenn ihr ehemaliger Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg im Kanzleramt für Wirecard lobbyiert und für den Markteintritt des Zahlungsdienstleisters in China eintritt, dann ist es mindestens unsensibel, wenn die Kanzlerin bei ihrem Besuch im September 2019 aktiv dieses Thema ansprach und für Wirecard warb. Wahrscheinlich ist es sogar grob fahrlässig. Immerhin ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits in Geldwäscheangelegenheiten, beim Insiderhandel und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG war dabei, ein „forensisches“ Sondergutachten zur Wirecard-Bilanz anzufertigen. Insgesamt hätten im Kanzleramt und im Finanzministerium die Alarmglocken schrillen müssen.

Natürlich stellen sich in einem solchen Fall auch strukturelle Fragen. Ist das deutsche Bilanzprüfungsverfahren für derartige Betrugsfälle tatsächlich geeignet? Ist die Nähe von Unternehmensvorständen zu den Wirtschaftsprüfern zu eng und braucht die BaFin bessere Durchgriffsrechte auch bei Zahlungsdienstleistern? Doch bei der Aufarbeitung dürfen die personellen von den strukturellen Fragen nicht getrennt werden. Denn sonst macht man den Bock zum Gärtner. Deshalb ist es notwendig, dies auch parlamentarisch zu untersuchen. Deshalb braucht es das scharfe Schwert eines Untersuchungsausschusses. Nur dieser kann die notwendige Aufarbeitung leisten, die dann gegebenenfalls auch zu personellen und strukturellen Konsequenzen bei der BaFin und im Finanzministerium führt. Mindestens das sind wir den betrogenen Anlegern schuldig.

Dieser Beitrag ist zuerst im Münchner Merkur erschienen.

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