Dass die Bundesregierung eher mit Unwissenheit glänzt, überrascht nicht, nachdem bekannt wurde, dass die Novemberhilfen für Unternehmen und Selbstständige immer noch nicht gezahlt wurden. Doch das Ausmaß der Unwissenheit der Bundesregierung wurde nun noch einmal durch eine Kleine Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler deutlich.
So teilt die Bundesregierung ihrer Antwort mit, dass sie zu folgenden Punkte keine Kenntnisse hat:
1. Wviele Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen von Schließungen durch den zweiten Lockdown betroffen sind (Frage 1)
2. Wie viele Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den o. g. Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen (Frage 2)
3. Wie viele Unternehmen von der Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 Gebrauch machen werden.
„Über die aktuelle Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegen Bundesregierung keine Kenntnisse vor.“ (Frage 3) Wörtlich heißt es in der Antwort der Bundesregierung:„Gegenwärtig liegen der Bundesregierung keine Daten über die Entwicklung der Wirtschaftsleistung und der Steuereinnahmen im November 2020 vor.“ (Frage 4)
Immerhin konnte das Bundesfinanzministerium mitteilen wie hoch die Ausgaben für die Überbrückungshilfe zwei ausfallen sollen: „Für die Überbrückungshilfe II, die sog. Novemberhilfe und die Überbrückungshilfe III sind für den Bundeshaushalt 2021 Ausgaben von bis zu 39,5 Mrd. Euro geplant. Die Dezemberhilfe ist darin noch nicht berücksichtigt. Weitere Maßnahmen sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht geplant.“
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler ist über die Planlosigkeit der Regierung erzürnt und versteht nicht wie man Unternehmer so im Regen stehen lassen kann: „Man fragt sich was dann im Januar passiert. Merkel und Söder stimmen ja schon auf einen härteren/längeren Lockdown ein. „Januarhilfen“ werden dann wohl wieder in einer Nacht- & Nebelaktion beschlossen.“
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: 19-24628