Finanzierungshilfen für Start-Ups in der Corona-Krise

In den letzten Monaten wurden eine Reihe an gesetzlichen Änderungen hinsichtlich Startup-Finanzierung getroffen. Durch die Corona Matching Fazilität (CMF) können Venture-Capital-Fonds Finanzierungshilfen beantragen (https://kfw-capital.de/corona-matching-fazilitaet/). Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Drucksache 19/13438) haben Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven in den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen zu investieren. Mit dem Fondsstandortgesetz soll demnächst für Startup-Unternehmen in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen werden, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden.

Eine Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hat nun offengelegt, dass die Auszahlung der „Corona Matching Fazilität“ für Startups/Venture-Capital-Fonds schleppend läuft. Von 76 Anträgen sind bisher nur 36 bewilligt. Teilweise dauert es mehr als drei Monate bis ein Antrag bearbeitet ist. Ausgezahlt wurden 112 Mio. Euro von vorgesehenen 2 Mrd. Euro.

„Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen ausweislich der vorläufigen Rechnungsergebnisse der Krankenkassen zum Ende des dritten Quartals 2020 rund 17,8 Milliarden Euro.“ Damit würden 356 Millionen Euro (zwei Prozent) bereitstehen, um diese in den Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen zu investieren.

Die vollständige Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung können sie hier einsehen: Antwort auf die Kleine Anfrage 19-24854, Fraktion des FDP

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